Historische Entscheidung: Schleswig-Holstein führt Reerdigung als dritte Bestattungsform ein
Alle Fraktionen des Landtags in Schleswig-Holstein bringen gemeinsamen Gesetzentwurf ein
Mölln/Kiel. Mit der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landtages, die Reerdigung dauerhaft als dritte Bestattungsform neben der Erd- und Feuerbestattung zuzulassen, wird Bestattungsgeschichte geschrieben. Erstmals seit rund 150 Jahren wird in Deutschland eine neue Bestattungsform gesetzlich anerkannt.
Für die Friedhöfe und die Kirchengemeinde Mölln ist die Entscheidung von besonderer Bedeutung. Denn hier begann bereits 2022 gemeinsam mit dem Unternehmen Circulum Vitae das bundesweit erste Pilotprojekt zur Reerdigung. Auf dem Alten Friedhof in Mölln wurde damals die erste reerdigte Person Europas beigesetzt. Heute befindet sich dort bereits ein eigenes kleines Reerdigungsfeld.
„Wir sind in Mölln diesen Weg vom ersten Schritt an konsequent miteinander gegangen“, sagt Friedhofsleiter Johannes Stettner. „Wir haben dem Unternehmen Circulum Vitae das erste Alvarium in der Kapelle auf dem Neuen Friedhof zur Verfügung gestellt und die Entwicklung von Beginn an begleitet. Wir haben hier in Mölln den Weg bereitet, diese neue Bestattungsform in Deutschland zu etablieren. Dabei haben wir auch profitiert von der visionären und zukunftsgerichteten Unternehmensführung und dem Durchhaltevermögen der beiden Geschäftsführer des Unternehmens Circulum Vitae, Pablo Metz und Max Hüsch.“
Die Reerdigung ermöglicht es, Verstorbene durch einen natürlichen Prozess in nährstoffreiche Erde umzuwandeln. Dabei wird der menschliche Körper in einem geschlossenen Kokon auf organischem Material gebettet. Mikroorganismen übernehmen anschließend die natürliche Transformation. Die entstandene Erde wird anschließend auf einem Friedhof beigesetzt. Befürworter sehen darin eine besonders nachhaltige und naturnahe Form des Abschieds.
Auch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland hat die Entwicklung von Beginn an begleitet. Die Bischöfin im Sprengel Schleswig und Holstein, Nora Steen, bezeichnete die Reerdigung bereits Anfang Mai als „würdige und verantwortbare Form des Abschieds“. Sie ermögliche einen respektvollen Umgang mit Verstorbenen und eröffne zugleich neue Wege im Umgang mit Tod und Vergänglichkeit.
Pastorin Hilke Lage von der Kirchengemeinde Mölln begrüßt die Entscheidung des Landtages ausdrücklich. „Es ist schön, dass es fortan ein weiteres Angebot im Bestattungswesen gibt“, sagt sie. „Aus zahlreichen Gesprächen wissen wir, dass viele Menschen nach ihrem Tod nicht verbrannt oder in einem Sarg begraben werden wollen. Die Reerdigung ist – das wissen wir aus erster Hand – eine gleichermaßen pietät- wie würdevolle Form der Bestattung. Zudem erfüllt sie den Wunsch vieler Menschen, die sich auch über den eigenen Tod hinaus um Nachhaltigkeit bemühen wollen.“
Rückhalt erhält die neue Bestattungsform auch vom Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg, der das Pilotprojekt gemeinsam mit der Nordkirche bereits 2022 unterstützt hatte.
„Wir freuen uns über die Entscheidung des Kieler Landtags und sehen das klare politische Votum auch als Bestätigung“, sagt Christine Buller-Reinartz, Verwaltungsleiterin des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg. „Gegen zahlreiche Widerstände hat der Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg gemeinsam mit der Nordkirche 2022 das Pilotprojekt in Mölln unterstützt und ermöglicht. Die Reerdigung ist eine natürliche ökologische Form der Bestattungskultur, die wir ausdrücklich begrüßen.“
Mit dem Beschluss des Landtages endet nun die mehrjährige Erprobungsphase. Aus einem zunächst wissenschaftlich begleiteten Modellprojekt wird eine dauerhaft anerkannte Bestattungsform. Für Mölln bedeutet dies zugleich die Bestätigung einer Entwicklung, die vor vier Jahren auf den Friedhöfen der Stadt ihren Anfang nahm und nun landesweit Anerkennung findet.
Die Friedhöfe und die Kirchengemeinde Mölln sehen in der Entscheidung einen wichtigen Schritt hin zu einer vielfältigen, zeitgemäßen und nachhaltigen Bestattungskultur. Menschen erhalten künftig mehr Möglichkeiten, entsprechend ihrer persönlichen Überzeugungen und Wünsche Abschied zu nehmen – und ihren letzten Weg zu gestalten.
Mölln, 19.06.2026, Johannes Stettner
Quellen: Pressemitteilung Kirchenkreis Lübeck Lauenburg