Alle Fraktionen des Landtags in Schleswig-Holstein bringen gemeinsamen Gesetzentwurf ein
Die Reerdigung steht in Schleswig-Holstein vor ihrer dauerhaften gesetzlichen Verankerung als dritte Bestattungsart neben Erd- und Feuerbestattung. Die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW haben gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bestattungsgesetzes in den Landtag eingebracht.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Reerdigung durch eine neue Nummer 3 in § 15 des Bestattungsgesetzes zu ermöglichen. Damit würde Schleswig-Holstein als erstes Bundesland die Möglichkeit zur Reerdigung dauerhaft im Bestattungsrecht verankern.
Vorausgegangen war eine gesetzliche Erprobungsphase, in deren Rahmen die neue Bestattungsart wissenschaftlich vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig erforscht wird. Mehr als 70 Reerdigungen wurden inzwischen abgeschlossen. Dass Verstorbene aus 14 Bundesländern den Weg nach Schleswig-Holstein auf sich genommen haben, zeigt das bundesweite Interesse an der Bestattungsalternative.
Dass alle fünf Fraktionen des Landtags den Entwurf gemeinsam einbringen, ist ein deutliches Signal der politischen Einigkeit. Es spiegelt die positiven Erfahrungen aus der Erprobungsphase wider, die in den Alvarien in Mölln und Kiel stattfindet. Schleswig-Holstein übernimmt damit eine Vorreiterrolle für andere Bundesländer und europäische Nachbarn. Weitere Bundesländer beraten derzeit über Reformen ihres Bestattungsrechts.
Die Friedhöfe in Mölln begleiten das Pilotprojekt der Reerdigung seit Beginn im Jahr 2022. Auf dem Neuen Friedhof in Mölln werden seitdem Reerdigungen durchgeführt. Die erste in Europa reerdigte Person in Europa wurde auf dem Alten Friedhof in Mölln beigestzt.
Mölln, 08.05.2026, aus einer Mitteilung der Fa. Circulum Vitae, ergänzt durch Johannes Stettner
Der NDR hat über den Friedhof berichtet. Video und Textbeitrag aus dem Schleswig Holstein Magazin sehen Sie hier.