Kommunale Aufgabe

Unser Friedhof ist für alle da!

Den Gemeinden obliegt es als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, Friedhöfe anzulegen und Leichenhallen zu errichten, wenn hierfür ein öffentliches Bedürfnis besteht (§ 2 Abs. 1 BestG).

In Mölln hat die Stadt Mölln diese Aufgabe der Kirche übertragen, welche seit 1840 einen Friedhof und seit 1978 zwei Friedhöfe hier in der Eulenspiegelstadt betreibt. Mit dieser Aufgabe ist die Kirche aber gleichzeitig eine Verpflichtung eingegangen. Denn die Friedhöfe in Mölln stehen zwar unter kirchlicher Trägerschaft, sind aber als sogenannte Simultanfriedhöfe für alle Menschen offen. Es ist demnach grundsätzlich nicht wichtig, welchen Glauben der Verstorbene hatte oder ob er Atheist war. Muslime, Juden, Hindus, Buddhisten sind uns hier genauso willkommen wie Christen gleich welcher religiöser Ausrichtung. Soweit es uns nach dem Bestattungsgesetz möglich ist, respektieren und tolerieren wir auch die jeweiligen Bestattungsrituale.

Sie sind nicht aus Mölln, haben aber einen Bezug zu unserer schönen Stadt? Vielleicht durch einen schönen Urlaub? Ihre Vorfahren haben hier gelebt oder sie suchen einfach die Ruhe einer Kleinstadt vor den Toren Hamburgs? Sie müssen es nicht begründen, allein der Wunsch, einmal auf dem Möllner Friedhof beigesetzt zu werden, genügt. Sie können sich bereits zu Lebzeiten ihren besonderen Platz aussuchen und fest reservieren. Sprechen Sie uns hier gerne an.

Wußten Sie schon?

Durch das Betreiben von 2 Friedhöfen trägt die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde in Mölln aktiv zum Klima- und Naturschutz bei. Auf 7 Hektar Fläche werden jährlich bis zu 42 Tonnen CO² gebunden. Die Möllner Friedhöfe zählen daher als öffentliches Grün zur grünen Lunge der Stadt.